Alle Mitglieder des Fischereiverbands Oberbayern erhalten eine kostenlose Rechtschutzversicherung im Rahmen ihrer Vereinstätigkeiten.
Download: Leistungsüberblick im Detail
Zusätzlich bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit kostengünstig an weiteren Versicherungen teilzunehmen. Nachfolgend die Infos dazu:
Leistungen der Unfall- und Haftpflichtsammelversicherung
Wir bieten unseren gemeinnützigen Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, an einer kostengünstigen Sammelunfall- und Sammelhaftpflichtversicherung teil zu nehmen. Der Versicherungsbeitrag ermittelt sich nach der Summe der Mitglieder (aktiv wie auch passiv) und beinhaltet folgende Leistungen:
Die Unfallversicherung versichert:
- alle gemeldeten Vereinsmitglieder und Elektrofischer gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg zu und von sowie während der sportlichen Betätigung im Rahmen des vom Versicherungsnehmer organisierten Sportbetriebes (Training und Wettkämpfe) und bei der Teilnahme an Veranstaltungen und im Rahmen von ehrenamtlichen Betätigungen.
- alle Mitglieder des Präsidiums, Verwaltungsräte und Beisitzer gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg zu und von sowie während der Teilnahme an Veranstaltungen und bei der Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten und Aufgaben und im Rahmen von ehrenamtlichen Betätigungen.
Die gesetzliche Haftplicht umfasst und versichert:
- Gewässer zum Halten und zum Züchten von Fischen aller Art, auch dann,
wenn sie von vereinsfremden Personen mitbenutzt werden - die Unterhaltung, Nutzung und Verwendung von Bootshäusern und Stegen
- den Fischereiaufseher während der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Personen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung
der versicherten Gewässer, auch wenn es vereinsfremde Personen sind - Gerätschaften die zur Gewässerpflege benötigt werden
- Wasserfahrzeuge (ohne Segel und Motor)
- Elektrobefischungen
- Schulungsmaßnahmen im Bereich Fischerei und Umwelt
- Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit
- Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge mit einer Besucherzahl bis zu 5.000 Personen (Fischerfeste)
- das genehmigte Abbrennen von Sonnenwendfeuer und Ähnlichem.
- das Aufstellen, die Unterhaltung und der Abbau von Mai-, Kirchweih- oder Hochzeitsbäumen
- Mietsachschäden an mobilen Einrichtungen in gemieteten Räumen oder Gebäuden
Die Gebühr wird einmal im Jahr im Rahmen der Beitragserhebung des Verbandes fällig und Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten Sie Interesse an dieser Versicherung haben, wenden Sie sich gerne für weitere Absprachen oder Beratungen an unsere Geschäftsstelle.
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht und D&O Versicherung
Wir bieten unseren gemeinnützigen Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, an einer kostengünstigen Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und einer D&O-Versicherung teil zu nehmen. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich je Mitgliedsverein auf jährlich 50,00 EUR und beinhaltet folgende Leistungen:
Vermögensschadenhaftpflicht (VH) :
In der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Danach tritt der Versicherungsfall mit dem Verstoß ein (Panne/Irrtum/Versehen), woraufhin der Schadenersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht wird.
Schadenbeispiele zur VH sind vielfältig. Hier ein paar Schäden auszugsweise:
Fahrlässige Eigenschäden:
Verspätete Beantragung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln; Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen; Verjährenlassen von Gewährleistungsansprüchen gegen Handwerker bei Bau bzw. Umbau von Vereinshäusern; überhöhte Zahlung (Zahlendreher); unrichtige Auskünfte über Tariffragen; unsachgemäße Prozessführung für Mitgliedervereine; Verjährenlassen von eigenen Forderungen.
Director’s and Officer’s Liability Insurance (D&O-Versicherung) :
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Organe (z.B. Vorstände) und Geschäftsführer. Sie gilt nur für eingetragene Vereine, Zünfte und Genossenschaften (jur. Personen). Die Haftung des Organs für seine Vereinstätigkeiten erfolgt bei Pflichtverstößen mit dem gesamten Privatvermögen, und zwar unbegrenzt und persönlich. Die Haftung erfolgt dabei gegenüber der Anstellungskörperschaft, d.h. dem Verein/Verband (sog. Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten (sog. Außenhaftung). Die D&O-Versicherung schützt somit im Rahmen und Umfang der Bedingungen die Organe (Vorstände, etc.) und alle weiteren, mitversicherten Personen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aus ihrer Vereinstätigkeit (Haftung Organe erfolgt mit dem gesamten Privatvermögen) für:
• Schäden, die einem externen Dritten entstehen (Außenhaftung), und für
• Schäden, die der Anstellungskörperschaft (e.V./ Innenhaftung) entstehen.
Die Gebühr wird einmal im Jahr im Rahmen der Beitragserhebung des Verbandes fällig und Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten Sie Interesse an dieser Versicherung haben, wenden Sie sich gerne für weitere Absprachen oder Beratungen an unsere Geschäftsstelle.