Lade Veranstaltungen

Das Oberbayerische Königsfischen ist für Samstag, den 11. September in Schongau geplant. Gastgeber ist die Anglergemeinschaft Lech-Ammer, die sich aus den folgenden Vereinen zusammensetzt: Kreisfischereiverein Schongau, Angler-Verein Petri-Heil Altenstadt, Fischereiverein Bernbeuren, Fischereiverein Peiting, Fischereiverein Oberer Lech und Fischereiverein Trauchgau-Buching.

 

Als Gewässerabschnitt wurde die Lechstaustufe 6 gewählt, wo von Regenbogenforellen, Bachforellen, Koppen, Aitel, Äschen, Huchen, Aalrutten bis hin zum Hecht, Zander, Aal, Wildkarpfen, und diversen Weißfische eine breite Palette an Fischarten zu finden ist. Teilnahmeberechtigt sind alle derzeit amtierende Fischerkönige der Vereine, die dem Fischereiverband Oberbayern e.V. angeschlossen sind. Oberbayerischer Fischerkönig wird der Vereinskönig, der den schwersten Fisch gelandet hat. Gewertet wird nach Gramm.

Die Einladung gibt es hier zum Download

Programm und Ablauf:

Samstag, den 11. September 2021

6:30 Uhr bis 7:00 Uhr Kartenausgabe und Gewässerinformationen auf dem Lechstauwehr, Lechstufenstrasse 21 in 86956 Schongau, oder am Vorabend ab 17:00 Uhr, Gebühr: 10,00 EUR
7:00 Uhr Beginn des Fischens (Bestimmungen auf der Tageskarte und hier)
11:00 Uhr Ende des Königsfischens und Weiterfahrt zum Wirtshaus „Fischerstubn“ in die Blumenstrasse 33 in 86956 Schongau. Fänge müssen selbst versorgt werden! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir alle Teilnehmer selbstständig für ausreichend Kühlmöglichkeiten zu sorgen.
bis 12:00 Uhr Wiegen der Fische im Biergarten der Fischerstubn mit anschließender Möglichkeit den Fisch vor Ort auszunehmen.
13:00 Uhr Proklamation des Oberbayerischen Fischerkönigs und Bewirtung

Am Gewässer gelten die Fangbestimmungen der Anglergemeinschaft Lech-Ammer:

 

  1. Mit der Tageskarte darf die Lechstaustufe 6 nur in folgendem ca. 3 km langen Bereich befischt werden:
    Untere Grenze: Kraftwerk Schongau/Dornau
    Obere Grenze: Pfeiler der Lechtalbrücke
  2. Es dürfen am Tag höchstens gefangen werden: 2 Salmoniden (jedoch nur 1 Huchen), 5 Aalrutten. 2 Raubfische (Hecht oder Zander). Bei Erreichen des Tageslimits für die jeweilige Fischart ist die Fischerei unverzüglich einzustellen. Andere Fischarten fallen nicht unter diese Beschränkung.
  3. Es sind alle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt.
  4. Beim Fischen mit totem Köderfisch muss ein geeignetes Vorfach verwendet werden.
  5. Das Bootsfischen ist nur mit Ruderbooten erlaubt. Jegliche Benutzung motorgetriebener Boote ist verboten.
  6. Jeder entnommene Fisch ist sofort nach dem Abschlagen in die Fangliste einzutragen.
  7. Es ist verboten, gleichzeitig mit mehr als einer Angelrute und mehr als einem Köder zu fischen.

Die Schonzeiten und Maße sind entsprechen der Karten zu beachten.

Für Übernachtungsmöglichkeiten steht ihnen gerne das Hotel Rössle in Schongau (Tel.: 08861 23050) zur Verfügung. Für weitere Anlaufstellen und Informationen zur Stadt hilft Ihnen gerne die:

Tourist Information Schongau
Münzstraße 1-3
86956 Schongau
Telefon: 08861 214-181
E-Mail: touristinfo@schongau.de

Jeder Fischer erhält nach Abgabe seiner Startkarte ein Erinnerungsgeschenk. Fischerkönige sollten zur Proklamation bitte mit Königskette und entsprechender Kleidung erscheinen.

Petri Heil
Fischereiverband Oberbayern e. V.

Nach oben