Im Jahre 1908 wurde erstmalig das Bayerische Fischereigesetz erlassen, zwischenzeitlich aktualisiert und abgeändert. Das „BayFiG“ regelt die Ausübung der Fischerei, den Schutz der Gewässer und die Erhaltung der Fischbestände. Es legt fest, wer unter welchen Bedingungen das Recht hat, zu fischen – für Angler, Berufsfischer und Fischereigenossenschaften.
Hier geht's zum GesetzDie Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) wird entgegen des eigentlichen Gesetzes nicht vom Gesetzgeber, sondern der Verwaltung erlassen. Sie konkretisiert und ergänzt die Regeln dss Bayerischen Fischereigesetzes und enthält detaillierte Bestimmungen. wie es umgesetzt werden sollen
Hier geht's zur AVBayFiGZusätzlich können auf Bezirks-Ebene noch Sonderregelungen verordnet werden, zum Beispiel, um Schonzeiten für einen bestimmten Regierungsbezirk anzupassen etc. Diese Verordnungen werden in der Regel per Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere gesetzliche Grundlagen für die Fischerei
Tierschutzgesetz (TierSchG)
> Link zum Gesetz im InternetBayerisches Naturschutzgesetz
> Link zum Gesetz im InternetWasserhaushaltsgesetz
> Link zum Gesetz im InternetBayerisches Wassergesetz
> Link zum Gesetz im InternetTierschutzschlachtverordnung
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