Angeln in Bayern (allgemeine Informationen)

Um in Bayern angeln gehen zu können, benötigen sie in der Regel zwei Dokumente:

  1. den staatlichen Fischereischein, der belegt, dass sie die staatliche Fischerprüfung bestanden und damit die notwendigen Kenntnisse zur Ausübung der Angelfischerei erlangt haben.
  2. eine Lizenz für das Gewässer, auch Erlaubnisschein genannt, der sie berechtigt dort zu angeln. Verkaufsstellen für Erlaubnisscheine finden sie z. B. in örtlichen Angelgeschäften, Tankstellen, Gaststätten, Tourist-Infos, etc.

Beide Dokumente sind beim Angeln mitzuführen und bei Kontrollen zur Prüfung auszuhändigen.

Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine staatliche Fischerprüfung erforderlich. Allerdings darf der Inhaber nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Sie erhalten den Jugendfischereischein bei ihrer Gemeinde. Umfangreiche Informationen dazu finden sie zudem im Flyer.

> Angeln in Bayern: Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Angler aus anderen Bundesländern können mit einem gültigen Fischereischein ihres Heimatbundeslands in Bayern zum Angeln gehen, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins ihre Hauptwohnung nicht in Bayern hatten. Voraussetzung ist, dass Fischerprüfungen als gleichwertig anerkannt werden. Welche dies sind, veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

> Liste: Gleichgestellte Fischerprüfungen außerhalb Bayerns

Ausländische Urlauber, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können bei der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthalts einen drei Monate gültigen Bayerischen Fischereischein erwerben. Dazu müssen Sie glaubhaft versichern, dass Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. Es ist hilfreich einen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein Ihres Heimatlandes vorzulegen. Die Gemeindeverwaltung benötigt ein Passbild.

Informationen zur Fischerprüfung in Bayern

Voraussetzung für die rechtmäßige Ausübung des Fischfangs in Bayern ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins. Wer also in Bayern angeln möchte, muss i.d.R. einen Vorbereitungslehrgang besuchen und die staatliche Fischerprüfung ablegen, die mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten wird. Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung kann man sich anschließend von der zuständigen Gemeinde den Bayerischen Fischereischein ausstellen lassen.

Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten:

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fischerprüfung, ist der Nachweis eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs von mindestens 30 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Damit ein gutes Grundwissen entsteht und die Prüfung bestanden wird, werden jedoch 42 Stunden empfohlen. Wie sie sich registrieren können, wie die absolvierten Stunden nachgewiesen werden und weitere Informationen gibt es auch in einem Handbuch der Landesanstalt für Landwirtschaft als Zusammenfassung.

>Leitfaden: Der Weg zur Fischerprüfung

In Bayern gibt es zahlreiche Anbieter, bei denen man Kurse, bzw. den Vorbereitungslehrgang zum Fischereischein absolvieren kann. Diese sind auf fischerpruefung-online.bayern.de im Internet gelistet und nach entsprechenden Kriterien, wie Landkreis, Ort oder auch Kursbeginn filterbar.

>Hier finden sie alle Kurstermine

Die Anmeldung zu einer Fischerprüfung in Bayern erfolgt mittels der BayernID ebenfalls auf fischerpruefung-online.bayern.de. Dort sind neben der Kursangebote auch alle Prüfungstermine gelistet.

>Hier finden sie alle Kurstermine

Weitere Kursangebote

Zusätzlich gibt es Aus- und Fortbildungsangebote für Fischereiaufseher, Gewässerwarte, Elektrofischer sowie Kurse zum Thema Fischverwertung und mehr. Einen Überblick finden sie im Programm des Instituts für Fischerei.

> Ausbildungsprogramm beim Institut für Fischerei