Seit vielen Jahren werden unsere Mitgliedsvereine im Rahmen von Besatzmaßnahmen für gefährdete Fischarten finanziell unterstützt. Hierbei erfolgen Stützmaßnahmen für die Bestände von Hasel, Nase, Nerfling, Äsche, Huchen und noch für viele weitere Fischarten. Diese Gelder fließen aus der Fischereiabgabe in das sogenannte Artenhilfsprogramm.

Die geltende Fischereiabgaberichtlinie gibt vor, dass die Artenhilfsprogramme (AHP) auf mindestens fünf und höchstens zehn Jahre anzulegen, ggf. fortzuschreiben und mit einer Erfolgskontrolle abzuschließen sind. Nachdem die aktuelle Förderperiode im Jahr 2016 begonnen hat, wäre sie eigentlich im vergangenen Jahr 2020 ausgelaufen.

Grundlage aller Besatzfördermaßnahmen ist ein vom Landesfischereiverband (LFV) konzipiertes oder von den Bezirksfischereiverband (BFV) vorgelegtes Artenhilfsprogramm zur Besatzregelung, das mit der jeweiligen Fachberatung und dem LFV (Artenschutzreferat) abgestimmt sein muss. Für die kommende Förderperiode sind einige grundlegende Änderungen der Förderpraxis geplant. So soll sich der Fokus beispielsweise verstärkt auf die Besatzförderung an prädestinierten Standorten in zusammenhängenden Flussgebietseinheiten richten anstelle der gegenwärtig praktizierten Strategie des punktuellen Besatzes in einer Vielzahl unterschiedlich geeigneter Gewässerstrecken.

Zur zeitlichen Synchronisierung mit der zugrunde liegenden Förderrichtlinie sowie zur Anpassung der Förderkriterien hat sich der zuständige Förderbeirat in der Sitzung am 18.11.2020 für die Verlängerung des aktuellen Artenhilfsprogramms um zunächst 1 Jahr ausgesprochen.

Für unsere Mitglieder bedeutet das, dass im Jahr 2021 alles beim Alten bleibt.

Die Antragsteller, Fischerarten, Stückzahlen und Gewässerkulissen aus den vergangenen Jahren werden in das Jahr 2021 übernommen und ohne neue Beantragung fortgeführt. Änderungen oder Neuaufnahmen jeglicher Art müssen leider um ein Jahr verschoben werden.

Zur Aufnahme in das dann ab voraussichtlich 2022 neue Förderprogramm werden wir alle unsere Mitgliedsvereine rechtzeitig mit entsprechenden Handlungsanweisungen anschreiben.

Sollten Sie Fragen zum laufenden Förderprogramm haben bzw. sich generell über die möglichen Förderprogramme informieren wollen, so wenden Sie sich an unsere Geschäftstelle unter 089 – 16 35 13 oder informieren Sie sich über unseren Flyer:
– Förderprogramme des Verbandes v. 10/2020 

Udo Steinhörster