Hochwasser treiben Fische in überflutete Gebiete. Beim Rückgang des Wassers bleiben sie deshalb manchmal auf Wiesen, in Pfützen bzw. ohne Verbindung zum Hauptgewässer gefangen und können nicht mehr alleine zurückkehren. Dann ist eine Bergung der Tiere, die sogenannte Fischnacheile, geboten. Was dabei zu beachten ist.

Die schweren Überschwemmungen und Hochwasser in weiten Teilen Bayerns klingen langsam ab, und das gesamte Ausmaß der Schäden wird sichtbar. Leider gibt es auch in Oberbayern Todesfälle zu beklagen, und viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren. Auch die Tierwelt ist von diesen extremen Bedingungen betroffen.

Fische suchen Schutz vor der starken Strömung in ruhigeren Bereichen, oft am Rand der Überschwemmungsgebiete, wie auf überfluteten Wiesen oder Feldern. Wenn das Wasser zurückgeht, können die Fische zum Beispiel auf Wiesen oder in austrocknenden Pfützen gefangen bleiben, da der Rückweg zum Fluss abgeschnitten ist.

In dieser Situation sind die Fischereiberechtigten gefragt: Wo es möglich ist, sollten sie die eingeschlossenen Fische retten und in Flüsse oder Bäche zurückbringen – ein Vorgang, der als Fischnacheile bezeichnet wird und bei dem es einiges zu beachten gibt.

Für unsere Mitglieder hat der Landesfischereiverband Bayern deshalb die wichtigsten Informationen zur Fischnacheile in einem PDF zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können:

Der Flyer informiert über Maßnahmen zur Rettung von Fischen nach Hochwassern in Bayern, die sogenannten Fischnacheile. Die wichtigsten zusammengefasst:

Hintergrund und Problem: Hochwasser führen oft dazu, dass Fische aus Flüssen in überflutete Gebiete flüchten. Wenn das Wasser zurückgeht, bleiben sie manchmal in Mulden und Senken gefangen und können nicht alleine zurückkehren.

Sicherheitsmaßnahmen: Sicherheit hat Vorrang. Fischer sollten bei der Fischnacheile keine Risiken eingehen und dürfen Einsatzkräfte bei Rettungsmaßnahmen nicht behindern.

Rechtliche Grundlagen: Die Fischnacheile ist im Bayerischen Fischereigesetz geregelt. Fischer dürfen Fische auf fremden Grundstücken innerhalb einer Woche nach dem Hochwasser bergen, müssen aber für eventuelle Schäden haften und eine Genehmigung für Elektrofischerei einholen.

Kein Schadensersatz: Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz für verlorene Fische, da Hochwasser als höhere Gewalt gilt und Fische rechtlich als herrenlos angesehen werden.

Rücksetzung der Fische: Gerettete Fische sollten ins Heimatgewässer und nicht in andere Gewässer gesetzt werden. Sie sollten in Bereiche mit moderater Strömung zurückgesetzt werden, um sie vor der starken Hochwasserströmung zu schützen.

Bergungsmethoden: Fische können schonend mit knotenlosen Keschern oder Zugnetzen gefangen werden. Ausgebildete Vereinsmitglieder können Elektrofischerei anwenden.

Transport der Fische: Fische sollten in sauberen, gut belüfteten Wannen transportiert werden. Bei längeren Strecken sind Sauerstoffpumpen zu verwenden, um den Fischen keinen Schaden zuzufügen.