Was ist erlaubt, was ist verboten, wo gelten Ausnahmen und in welchem Zeitraum? In der Corona-Krise ist es nicht immer einfach, den Überblick über die aktuellen Maßnahmen und Regelungen zu behalten. In den vergangenen Monaten haben uns viele Anfragen erreicht, die die Ausübung der Fischerei und das Vereinsleben in der Pandemiezeit betreffen. Seit 7. Juni gibt es nun weitere Lockerungen, da die Inzidenzwerte in Bayern deutlich gefallen sind. Wir fassen zusammen.

Vom Nachtangeln über Besatzmaßnahmen bis hin zum Thema Vereinssitzungen und Fischen in der Gruppe – wir möchten nachfolgend die häufigsten Fragen beantworten, die uns gestellt wurden. Bitte beachtet, dass die geltenden Maßnahmen laufend aktualisiert werden und regionale Unterschiede abhängig vom Inzidenzwert gelten. Deshalb ist es wichtig, sich zusätzlich vor Ort zu informieren. Prinzipiell sind auch wir Angler weiterhin angehalten, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren und wo immer möglich Mindestabstand zu wahren und sich an Maskenpflicht etc. zu halten. Hier die Zusammenfassung, was zum Stand 9. Juni 2021 gilt: 


Ist das Angeln weiterhin erlaubt?

Ja! Es ist grundsätzlich erlaubt, die Angelfischerei auszuüben. Dafür haben sich die Fischereiverbände gegenüber der Regierung eingesetzt.

 

Mit wie vielen Personen darf ich Angeln gehen?

Zum 7. Juni wurden die Inzidenzeinstufungen angepasst. Abhängig vom aktuellen Inzidenzwert gelten derzeit folgende Regeln:

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100
mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person.

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100
mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 (aktuell in den meisten Landkreisen gültig)
Gemeinsamer Aufenthalt in Gruppen mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Hausständen.

Weiterhin zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit. Diese können also zusätzlich zur obigen Begrenzung daran teilnehmen. Unabhängig vom Inzidenzwert bleiben außerdem die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

 

Wann darf ich Angeln gehen? Ist Nachtangeln erlaubt?

Nur noch dort, wo eine nächtliche Ausgangssperre gilt (Inzidenz über 100), ist auch die nächtliche private Angelfischerei weiterhin untersagt, ansonsten steht dieser nichts entgegen.

 

Was gilt für Veranstaltungen, wie Mitgliederversammlungen, Arbeitsdienste, Königsfischen, etc.?

Auch hier ist es wiederum abhängig vom aktuellen Inzidenzwert, zudem muss der Personenkreis von Anfang an klar begrenzten und geladenen sein.

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100
im Freien bis 50 Personen, indoor bis 25 Personen mit Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene;

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 (aktuell in den meisten Landkreisen gültig)
im Freien bis 100 Personen, indoor bis 50 Personen zzgl. Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts und ohne Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene;

 

Was bedeutet dies für uns Vereine?

Infolgedessen sind ab sofort wieder Veranstaltungen unter Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske tragen) wieder möglich. Sie sollten sich bei einer Veranstaltung Ihres Vereins ein Hygienekonzept zurechtlegen, welches beachtet und durchgesetzt wird. Mitgliederversammlungen in Präsenz werden aufgrund der Begrenzungen nur für sehr kleine Vereine möglich sein. Hier möchten wir nochmals auf die Verlängerung der Möglichkeit der schriftlichen Mitgliederversammlung bzw. der Online-Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2021 hinweisen.

Sollten Sie hier noch Informations- und Musterschreiben benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Immer tagesaktuelle Informationen erhalten Sie in den FAQ´s des Bay. Staatsministerium des Innern:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Wir möchten auch weiterhin an Eurer Seite stehen, wenn Ihr Fragen rund um die aktuellen Regelungen habt. Schaut gerne vorbei und vernetzt Euch mit uns auf

https://www.fischereiverband-oberbayern.de/,  https://www.facebook.com/fischereiverbandoberbayern oder https://www.instagram.com/fischereiverbandobb/