FÜR DAS LAUFENDE AHP KÖNNEN KEINE WEITEREN MAßNAHMEN MEHR AUFGENOMMEN WERDEN.
Die Novellierung für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (Fischereiabgaberichtlinie) ist zum 01.01.2022 mit einigen Änderungen in Kraft getreten. Neu ist vor allem das Verfahren zur Förderung von Besatzmaßnahmen im Rahmen von Artenhilfsprogrammen (AHP) für den Förderzeitraum 2022 – 2027. Der Überblick:
Förderfähigen Fischarten sind im Anhang der Fischereiabgaberichtlinie aufgelistet. Das Institut für Fischerei in Starnberg hat Kriterien ausgearbeitet, auf deren Grundlage die Besatzeignung der Gewässer für die förderfähigen Fischarten beurteilt werden soll. Anhand dieser Kriterien hat der FVO mit der Fachberatung für Fischerei Gewässerkulissen festgelegt, für die zukünftig ein über das AHP geförderter Besatz beantragt werden kann.
Das AHP ist auf zwei Säulen aufgebaut, einem Hotspot-Programm und einem Standard-Programm.
Hotspot-Programm:
Fördersatz 75 % für die Fischarten Nase, Barbe, Nerfling, Hasel und Elritze nur in den ausgewählten Gewässerstrecken (siehe unten Downloadbereich).
Standard-Programm:
Fördersatz 50 % für die Fischarten Äsche, Huchen, Rutte, Nerfling und Nase. Die jeweiligen Gewässerstrecken sind den Dokumenten unten im Downloadbereich zu entnehmen.
Laufzeit:
Die Laufzeit einer AHP Teilnahme beträgt 6 Jahre. Damit soll eine nachhaltige Wirkung zum Bestandsaufbau der geförderten Art(en) erzielt werden. Ein frühzeitiger Ausstieg aus dem AHP ist nicht vorgesehen und muss ggf. fachlich gut begründet sein. Triftige Gründe sind z.B. der Verlust eines Fischereirechts oder eine Trockenlegung des Besatzgewässers. Andernfalls kann sich die Prüfstelle zur Verwendung der Fördermittel eine Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel vorbehalten.
Antragsverfahren:
Jeder Verein/Fischereiberechtigte, der sich an dem AHP-Oberbayern beteiligen möchte, muss vor Beginn der Maßnahme den „Antrag zur Teilnahme am Artenhilfsprogramm für gefährdete Fischarten“ ausfüllen. Für jedes Fischereirecht/Gewässerstrecke muss ein separates Formblatt ausgefüllt werden, ebenso für die Teilnahme am jeweiligen Programm (zum Ankreuzen), Downloads siehe unten.
Frist:
Der Antrag muss bei der Geschäftsstelle des FVO bis zum 15. März 2022 auf dem Postweg mit Unterschrift eingereicht sein. Später eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden!
Der FVO erstellt für alle eingehenden Anträge getrennt nach Hotspot- bzw. Standard-Programm einen Sammelantrag beim Landesfischereiverband Bayern.
Bewilligung:
Der Antragsteller erhält vom FVO eine Mitteilung über die Bewilligung.
Verwendungsnachweis:
Er ist bis zum 10. November eines jeden Jahres postalisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des FVO einzureichen. Falls die Frist ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, ist der FVO schriftlich (E-Mail) zu benachrichtigen.
Als Verwendungsnachweis sind vorzulegen:
- Rechnung über den Fischbesatz
- Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug über den Rechnungsbetrag
- Herkunftszeugnis mit Besatzbestätigung
Das Herkunftszeugnis mit Besatzbestätigung ist vom Züchter/Lieferanten (Herkunftszeugnis) sowie von der mit dem Besatz betrauten Person auszufüllen und zu unterschreiben. Für jede geförderte Fischart ist ein separates Herkunftszeugnis mit Besatzbestätigung vorzulegen. Der Züchter wird den (die) Herkunftsnachweis(e) zusammen mit der Rechnung übergeben. Der Besatzausführende trägt dann ein, in welche Gewässerstrecke welche Stückzahlen der jeweiligen Fischart eingebracht worden sind.
Download: Formular „Herkunftsnachweis und Besatzbestätigung“
Downloads allgemein:
Antrag zur Teilnahme am Artenhilsfprogramm 2022-.2027
Hotspot-Programme:
AHP22-27 Barbe-Hotspot-Programm
AHP22-27 Hasel-Hotspot-Programm
AHP22-27 Nase-Hotspot-Programm
AHP22-27 Nerfling-Hotspot-Programm
AHP22-27 Elritze-Hotspot-Programm
Standard-Programme:
AHP22-27 Äsche-Standard-Programm
AHP22-27 Huchen-Standard-Programm
AHP22-27 Nase-Standard-Programm
AHP22-27 Nerfling-Standard-Programm
AHP22-27 Rutte-Standard-Programm
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Andere Fördermaßnahmen:
Die Förderung sonstiger Maßnahmen, z.B. lebensraumverbessernde Maßnahmen, Jugendarbeit, Beschaffung von Geräten, usw., läuft wie bisher ab:
- Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Antrag an den FVO senden.
- Anträge sind bis spätestens 30. September des laufenden Jahres zu stellen! Sie müssen mit einer 4-wöchigen Bearbeitungszeit rechnen und bis 15.11. müssen bewilligte Mittel abgerufen werden. Je früher der Förderantrag gestellt ist, desto besser.
- Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie eine Vereinbarung in 2-facher Ausfertigung. Eine davon unterschreiben und sofort (spätestens nach 2 Wochen) zurück an den Landesfischereiverband (LFV) senden. Ein Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.
- Die Verwendungsnachweise direkt an die Förderstelle senden
- Verwendungsnachweise spätestens 1 Monat nach Beendigung der Maßnahme einreichen.
- Bei einer nicht vollständig abgeschlossenen Maßnahme wird von dem Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit Begründung erforderlich.
- Die zu fördernde Maßnahme muss im Sinne der Fischereiabgabenrichtlinie im Jahr der Beantragung begonnen worden sein, um eine Übertragung und Auszahlung der Fördermittel im kommenden Jahr durchführen zu können.
- Maßnahmen, bei denen keine gültigen Fördervereinbarungen vorliegen und bei denen ohne erkennbaren Grund die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, dürfen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nach dem 15.11. nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsformulare und notwendige Anlagen können im Internet https://lfvbayern.de/der-verband/foerderstelle heruntergeladen werden.
Bei Bedarf schicken wir sie Ihnen zu. Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Antragsformulare.